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News

Instandhaltung von Feuerschutztüren

Befähigte Person zur Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen Feuerschutzabschlüsse (z.B. Feuer-und Rauchschutztüren) müssen zu jederzeit betriebsbereit sein, um im Falle eines Brandes das geforderte Schutzziel aufrecht zu erhalten. Um dieses zu gewährleisten, sind Feuerschutzabschlüsse regelmäßig nach §4 (3) der Arbeitsstättenverordnung zu überprüfen. Auch verweist die Sicherheitsanlagen Prüfverordnung [Weiterlesen]

Sachverständiger Einbruchschutz (TÜV)

Sachverständiger für elektronischen und mechanischen Einbruchschutz Durch die hohe Zahl an Einbrüchen in Privat- und Gewerbeobjekte ist der Bedarf zum Schutz vor „ungebetenen Besuchern“ stetig gestiegen. Als Verbraucher sollten Sie darauf vertrauen können, dass bei der Installation der sicherheitstechnischen Anlagen die gültigen Normen und allgemein anerkannten Regeln [Weiterlesen]